Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Traumhaus Heiligenhafen GbR vom 15.10.2017

A – Beschreibung des Hauses 

Das Ferienhaus ist nach hohen Standard eingerichtet. Für alle Gäste nutzbar sind der Kamin und die Sauna sowie die beiden Terrassen. Das Ferienhaus verfügt über  eine moderne offene Küche (mit Spülmaschine, Herd, diversen Küchengeräten und Backofen), zwei Fernseher und eine Musik-Anlage. Für den Internetzugang steht ein kostenloses W-LAN zur Verfügung. Eine Waschmaschine im oberen Badezimmer können Sie kostenfrei nutzen. Bei Ihrer Anreise sind die Zimmer mit frischer Bettwäsche, Hand- und Geschirrtüchern ausgestattet. Haustiere sind herzlich willkommen, müssen aber im Vorfeld angemeldet werden.

 

Die Grundrisse und eine Kurzbeschreibung finden Sie auf der Internetseite www.traumhaus-Heiligenhafen.de

 

Der Vertragsgegenstand zwischen dem Gast und der Traumhaus Heiligenhafen GbR kommt in Bezug auf die Vermietung des Ferienhauses zustande. Andere „freiwillige Zusatz-Leistungen“ wie die Bereitstellung von Fahrrädern, von Grill-Ausrüstungen, einer Waschmaschine, der Sauna, W-LAN und ähnlichem werden im Normalfall unentgeltlich bereitgestellt: Ein Anspruch des Gastes auf diese freiwilligen Zusatz-Leistungen besteht aber nicht. Sofern diese Leistungen temporär nicht geboten werden, leitet sich daraus für den Gast kein Anspruch auf die Minderung des Mietpreises ab.

 

B - Buchung des Ferienhauses

Während der Hauptsaison wird das Ferienhaus im Regelfall wochenweise von Samstag (Einzug ab 15:00 Uhr) bis Samstag (Auszug bis 10:00 Uhr) vermietet. Im Einzelfall und in der Nebensaison sind abweichende Regelungen möglich. Nach Absprache können Zustellbetten gestellt werden. Grundsätzlich kann das Ferienhaus von der Gästeanzahl bewohnt werden, die auf der Buchungsbestätigung vermerkt ist. Die Möglichkeit des kurzfristigen Besuchs durch Bekannte / Freunde ist nach Rücksprache mit der Verwaltung und deren Erlaubnis möglich.

 

Durch das Ausfüllen und Zusenden des Buchungsformulars, das auf der Internetseite zum Download bereitsteht, macht der Mieter der Traumhaus Heiligenhafen GbR ein Angebot. Durch die Bestätigung der Buchung durch die Traumhaus Heiligenhafen GbR via Fax, E-Mail oder andere Kommunikationsmittel kommt ein Vermietungsvertrag zustande (Annahme des Angebots). Der Vermieter bietet die Wohnung nun nicht mehr für den betreffenden Zeitraum an und macht die Buchung im Buchungskalender kenntlich.

 

C – Mietpreis, Bezahlung und Endreinigung:

Der Mietpreis für eine Ferienwohnung ist in der gültigen Preisliste, die auf der Webseite veröffentlicht ist, aufgeführt und variiert nach Saison.

Der Gesamtpreis für den Mietzeitraum (Bruttopreis inklusive Mehrwertsteuer) errechnet sich wie folgt und ist vom Mieter in der Regel drei Wochen vor Anreise auf das nachfolgende Konto zu entrichten:

IBAN: DE10 3006 0601 0404 3581 55

BIC: DAAEDEDDXXX

Betreff: „Ihr Name und Reisezeitraum“

 

Preis für die gewählte Anzahl Übernachtungen:              _______ EUR 

Zzgl. Endreinigung (exkl. Handtücher, etc.):                 +       129,- EUR

Zzgl. Wäschepakete (29,– EUR pro Person).               + _______ EUR

Gesamt-Mietpreis (inkl. Mehrwertsteuer):                    =  _______ EUR

 

Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen behält sich der Vermieter den Rücktritt vom Vertrag vor (s. „J – Rücktritt des Vermieters“). Darüber hinaus ist die Traumhaus Heiligenhafen GbR bei Zahlungsverzug berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 Prozentpunkten über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank in Rechnung zu stellen.

 

D – Nebenkosten:

Variable Nebenkosten wie Gas, Wasser, Strom oder ähnliches sind im Mietpreis enthalten.

 

E – Endreinigung des Ferienhauses:

Die Endreinigung wird mit 139,- EUR berechnet. Das Wäschepaket (Bettwäsche, Handtücher, Küchentücher) wird mit 29,- EUR pro Gast berechnet. In jedem Fall ist das Ferienhaus in einem aufgeräumten Zustand und wenn möglich mit ausgeräumter Spülmaschine bis 10:00 Uhr am Abreisetag zu übergeben. 

 

Eine Endreinigung in Eigenregie durch den Gast ist nicht möglich. Ebenso kann nicht auf die Wäschepakete verzichtet werden. 

 

F – Kaution:

Eine pauschale Kaution wird nicht verlangt. Sollten allerdings an dem Ferienhaus und/oder den Außenanlagen durch Verursachung des Mieters Schäden entstehen, die sich nicht während des Aufenthaltes des Mieters auf seine Kosten reparieren lassen, kann vom Vermieter bei Abreise und ohne weitere Begründung die Hinterlegung einer zur Schadensregulierung angemessenen Kaution verlangt werden. Der Verlust eines Schlüssels kostet pauschal 50,- EUR. Der Preis ist vor Abreise des Gastes zu entrichten.

 

G – Sachbeschädigung:

Der Mieter haftet für jegliche Schäden, die während seines Aufenthaltes durch ihn, seine Mitreisenden oder ihre Besucher entstehen. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter oder der Verwaltung vor Ort ungefragt alle Schäden anzuzeigen, die während seines Aufenthaltes in der Ferienwohnung oder auf der Anlage verursacht wurden.

 

H – Leistungsänderungen:

Änderungen oder Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Mietvertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Vermieter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind. Der Vermieter ist verpflichtet, den Mieter über Leistungsänderungen oder –abweichungen unverzüglich zu informieren. 

 

I – Ersatzpersonen, Rücktritt, Umbuchung, Nichtantritt und Nichtinanspruch-nahme von Leistungen: 

Der Mieter hat das Recht, bis zum Reisebeginn zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in den Vertrag eintritt. Der Vermieter kann dem Eintritt eines Dritten nur dann ablehnen, wenn dieser den besonderen Reiseanforderungen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen dem entgegenstehen. 

Der Mieter kann bis zum Reisebeginn durch Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich für die Berechnung aller Fristen ist – auch bei telefonischem Rücktritt – jeweils der schriftliche Eingang der Erklärung beim Vermieter. 

 

Da der Vermieter mit Erhalt der Buchungsbestätigung die Vermarktung des Ferienhauses für den betreffenden Zeitraum beendet und potentielle Interessenten abweist, steht ihm bei Rücktritt des Mieters eine angemessene Entschädigung („Stornierungskosten“) zu; diese beträgt pauschal:

 

  • Bei Buchung des Ferienhauses:
    • Bis 90 Tage vor Mietbeginn 25 Prozent des vereinbarten Preises;
    • Bis 45 Tage vor Mietbeginn 50 Prozent des vereinbarten Preises;
    • Bis 10 Tage vor Mietbeginn 75 Prozent des vereinbarten Preises;
    • Bis 1 Tag vor Mietbeginn 90 Prozent des vereinbarten Preises,
    • Am Anreisetag 100 Prozent des vereinbarten Preises.
    • Kosten für Endreinigung und Wäschepakete werden nicht berechnet.

 

Die nachfolgende Grafik veranschaulicht die Entschädigung / „Stornierungskosten“, die in Abhängigkeit des Zeitraums zwischen Stornierungszeitpunkt und Mietbeginn entstehen:  

 

Die „Stornierungskosten“ werden von der Traumhaus Heiligenhafen GbR nach Erhalt der Stornierung in Rechnung gestellt und sind binnen zehn Tagen zur Zahlung fällig.

 

Grundsätzlich ist es dem Mieter möglich, den Nachweis zu erbringen, dass ein finanzieller Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger entstanden ist als die pauschale Berechnung der „Entschädigung“.

 

Aus diesen Gründen wird den Mietern dringend empfohlen, bei Buchung der Reise oder des Festes eine (Reise-)Rücktrittsversicherung abzuschließen. Eine solche Versicherung ist im Mietpreis nicht enthalten.

 

Bezieht ein Mieter das Ferienhaus nicht, erscheint er dort verspätet oder reist er vor dem vertraglichen Mietende aus Gründen ab, die nicht vom Vermieter zu vertreten sind, so behält der Vermieter den vollen Mietpreisanspruch. 

Weiterhin ist keine Teil-Stornierung von einzelnen Tagen einer Buchung (mit entsprechender Rückerstattung von nicht genutzten Übernachtungen) möglich, z.B. aufgrund einer Verkürzung der gebuchten Reise um einzelne Tage aufgrund einer verspäteten Anreise oder einer zeitlich vorgezogenen Abreise.

 

J – Rücktritt durch den Vermieter:

Der Vermieter kann seinerseits vom Vertrag zurücktreten, wenn einer seiner Leistungsträger seine vertraglich geschuldete Leistung nicht erbringt, gleichgültig, ob Gründe dafür von diesem zu vertreten sind, oder wenn vorher bekannt werdende Beeinträchtigungen durch höhere Gewalt, hoheitliche Anordnungen oder andere Umstände die ordnungsgemäße Durchführung der Buchung unmöglich machen. In diesem Falle wird dem Mieter der gesamte bereits bezahlte Betrag erstattet. Der Vermieter wird sich bemühen, ein möglichst gleichwertiges Ersatzquartier zu vermitteln. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. Es bestehen auch keine Ansprüche auf Ersatz für Aufwendungen des Mieters für die Suche eines anderen Quartiers, verloren gegangene Urlaubstage oder andere Unannehmlichkeiten.

 

Die Traumhaus Heiligenhafen GbR kann ohne Einhaltung einer Frist vor Antritt der Reise vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Mietvertrag kündigen, wenn der Mieter die Ordnung der Anlage ungeachtet einer Abmahnung der Traumhaus Heiligenhafen GbR nachhaltig stört, wenn die Traumhaus Heiligenhafen GbR berechtigten Anlass hat, dieses zu vermuten oder wenn sich der Mieter in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages geboten ist. Einer Abmahnung bedarf es in schwerwiegenden Fällen nicht. Die Traumhaus Heiligenhafen GbR hat den Mieter von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Es gelten die Bestimmungen aus Abschnitt „I Ersatzperson, Rücktritt, …“. Der Vermieter behält unter Maßgabe der dort genannten Fristen den Anspruch auf das Entgelt für die vorgesehene Mietzeit bzw. ist zur Erstattung von bereits erhaltenen Zahlungen nicht verpflichtet. Bei berechtigtem Rücktritt vom Mietvertrag entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz. 

 

K – Beschränkung der Haftung:

Die Haftung des Vermieters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist beschränkt auf den zweifachen Mietpreis, soweit ein Schaden des Mieters weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist. 

 

Der Vermieter haftet nicht:

  • In Fällen höherer Gewalt wie Feuer, Wasser, extremer Hitze oder Kälte, Ungezieferplage, hoheitliche Anordnung, Ölpest, Meeres-, Strand- oder Umweltverschmutzung, sonstige Katastrophen oder Unfälle, etc.
  • Für örtliche Gegebenheiten, die nicht das Mietobjekt selbst betreffen oder Beeinträchtigungen aus der Umgebung, die für ihn nicht vorhersehbar sind.
  • Für alle Angaben, die das Mietobjekt nicht selbst betreffen.
  • Für Diebstahl-, Feuer-, Baumabbruch- oder Wasserschäden am Eigentum und KfZ des Mieters.
  • Für Unfälle an bzw. infolge der Nutzung von Freizeiteinrichtungen, die auf und außerhalb der Fereinanlage angeboten werden. (z.B. Ruderboot, Segelboot, Bootssteg, Fahrrad, Sauna, Kamin, Sandkiste, Schaukel, etc.). Insgesamt gilt, dass Eltern für Ihre Kinder haften.

 

Der Vermieter weist hiermit ausdrücklich darauf hin, dass im Sommer je nach Witterungs- und Windverhältnissen zum Teil viele Mücken, Spinnen und andere Insekten vorhanden sein können.

 

L – Gewährleistung / Mitwirkungspflicht, Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung:

Der Mieter kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den der Vermieter nicht zu vertreten hat. Sollten beim Bezug des Ferienhauses Mängel festgestellt werden, so ist der Mieter im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich dazu verpflichtet, alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung beizutragen um den eventuell entstehenden Schaden so gering wie möglich zu halten (Mitwirkungspflicht). Der Mieter muss seine Beanstandungen unverzüglich dem Vermieter oder der Verwaltung vor Ort melden, damit die Mängel überprüft und ggf. kurzfristig beseitigt werden können oder ggf. ein Ersatzobjekt zur Verfügung gestellt werden kann. 

Vor einer Kündigung nach §651 BGB ist dem Vermieter eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Ansprüche auf Minderung hat der Vermieter gemäß §651g Abs. I BGB innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung des Mietvertrages dem Vermieter anzuzeigen. Die Ansprüche verjähren gemäß 651 II BGB in 6 Monaten. Hat der Mieter Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem der Vermieter die Ansprüche schriftlich zurückweist. Sollte der Vermieter seine Meldepflicht gegenüber dem Vermieter nicht nachkommen, sind Schadensersatzansprüche gegenüber dem Vermieter ausgeschlossen. 

 

M – Gerichtsstand:

Für jede Streitfrage im Zusammenhang mit der Buchung und Vermietung der Ferienwohnungen oder der Erbringung sonstiger touristischer Dienstleistungen gilt als Gerichtstand Oldenburg in Holstein. Es gilt deutsches Recht.

 

N – Geltungsbereich:

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Vermietung des Ferienhauses owie für alle weiteren für die Gäste erbrachten Lieferungen und Leistungen. Geschäftsbedingungen der Mieter finden nur Anwendung, wenn diese vor der Buchung schriftlich vereinbart worden sind.

 

O – Salvatorische Klausel:

Sollten eine oder mehrere der im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäfts-bedingungen aufgeführten Regelungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Inhalte und Regelungen hiervon nicht berührt.

 

 

Heiligenhafen , 15. Oktober 2017